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Musik - FAQ
Musik

Recht an Musik

Das Recht an Musik liegt bei dem Rechteinhaber, also den Plattenverlägen. Dazu zählt auch das Recht der Vervielfältigung.

Als normaler Benutzer darf man die Musik hören und für den privaten Verbrauch benutzen und auch brennen/ kopieren/ auf den MP3- Player kopieren. Es fehlen aber die Rechte für die Vervielfältigung, den Verkauf, die Veröffentlichung und einige weitere. Dies bedeutet, dass man weder die gekaufte Musik ins Internet stellen darf (z.B. als Hintergrundmusik eines Videos bei Youtube), noch gebrannte Musik verkaufen oder öffentlich abspielen darf.

Also: Durch den Erwerb der Musik erwirbt man nicht die erforderlichen Rechte, um die Musik öffentlich abzuspielen oder zu verkaufen. Diese Aktionen sind strafbar!

 

 


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Diese Seite wurde am 7.12.2008 erstellt. Daher wird sie noch etwas in Bearbeitung sein und vor allem die Inhalte nicht in vollständiger Version vorliegen. Daher bitte ich euch, Bewertungen bezüglich Aussehen, Inhalte und Service erst nach Fertigstellung abzugeben. Vielen Dank und viel Spaß während eures Aufenthaltes auf internetrecht.de.tl !
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