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Rechte an Videos und Fernsehsendungen

Die Rechte für die Veröffentlichung, Vermietung, Vervielfältigung und Verkauf liegen bei dem Urheber. Das bedeutet genau, dass es nicht erlaubt ist, Videos von anderen Personen ins Internet zu stellen, öffentlich vorzuspielen, sie zu verkaufen oder zu vermieten.

Auch Fernsehsendungen fallen darunter: So dürfen aufgenommene Sendungen zwar privat angesehen, aber nicht etwa bei Videoportalen wie Youtube oder Clipfish hochgeladen werden. Dass dies häufig passiert bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, sondern dass lediglich viele Leute gegen diese Vorschrift verstoßen.

Es können strafrechtliche Maßnahmen folgen, da allerdings sehr viele Sendungen (illegal) ins Internet gestellt werden, ist eine Kontrolle kaum möglich. Es bleibt natürlich illegal!


Hinweis - Bitte lesen!
Diese Seite wurde am 7.12.2008 erstellt. Daher wird sie noch etwas in Bearbeitung sein und vor allem die Inhalte nicht in vollständiger Version vorliegen. Daher bitte ich euch, Bewertungen bezüglich Aussehen, Inhalte und Service erst nach Fertigstellung abzugeben. Vielen Dank und viel Spaß während eures Aufenthaltes auf internetrecht.de.tl !
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